Konrad der Till beurkundet, dass das Barfüsserkloster den Hof zu Köngen gegen Ansprüche verteidigen will, wenn er selbst zu alt oder krank ist, wofür es von heuer an die Hälfte des reinen Nutzens erhält, ausgenommen Zinshühner, Eier und Habergülte, sowie dass seine und seiner Vorfahren Jahrzeit von heuer an begangen werden soll.