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Verfassung eines Abschieds durch die zu Regensburg auf dem Reichstag vom 31. Juli 1541 versammelten protestantischen Stände über einige vorgefallene Religionssachen
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Verfassung eines Abschieds durch die zu Regensburg auf dem Reichstag vom 31. Juli 1541 versammelten protestantischen Stände über einige vorgefallene Religionssachen
Enthält: Kraft des Abschieds soll das Verfahren des Kammergerichts, welches in einem Prozess den württembergischen Agenten ein Purgatorium bei den Heiligen zu schwören nötigen wollte, für eine Religionssache angesehen, sich der Stadt Goslar angenommen, die Streitigkeiten des Königs von Dänemark und Herzogs zu Pommern gütlich beigelegt und von jeder Obrigkeit gegen die Mordbrenner die nötige Vorsehung angewendet werden. Zugleich ist auch darin wegen der Rechnung über die kleine Anlage einiges beratschlagt worden.