Justizkanzlei/Obergericht Hildesheim (Bestand)
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NLA HA, Hann. 71 Hildesheim
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.11 Kurfürstentum/Königreich Hannover >> 1.11.12 Justiz >> 1.11.12.1 Obere Justizbehörden >> 1.11.12.1.1 Justizkanzleien, Hofgerichte, Obergerichte
1648-1908
Bestandsgeschichte: Mit Wirkung vom 1. Mai 1815 setzte der Prinzregent die westfälische Gerichtsverfassung und den Code Napoléon für das Fürstentum Hildesheim außer Kraft. Am gleichen Tag begann eine, den althannoverschen Provinzialobergerichten entsprechende Justizkanzlei in Hildesheim ihre Tätigkeit, die damit die Funktionen der vormaligen stifthildesheimischen Obergerichte (Hofgericht und Regierung) sowie der entsprechenden preußischen und westfälischen Gerichte fortführt. In ihrem Bezirk lagen - nach dem Stand von 1821 - folgende Städte und Ämter mit vollständigen Untergerichten (also mit Kriminal- und bürgerlicher Gerichtsbarkeit): die Städte Alfeld, Bockenem, Goslar, Hildesheim und Peine sowie die Ämter Gronau, Hunnesrück, Liebenburg, Peine, Steuerwald und Winzenburg. Eine Reihe weiterer Ämter und Patrimonialgerichte verfügten lediglich über die bürgerliche Gerichtsbarkeit. Bei der Umwandlung in ein großes Obergericht 1852 bildete man aus dem östlichen Teil den Bezirk eines kleinen Obergerichts zu Goslar, das die Revisionsgesetzgebung von 1859 wieder aufhob. Von 1859 bis 1879 gehörten daher zum Obergericht Hildesheim die Amtsgerichte Alfeld, Bockenem, Elze, Goslar, Hildesheim, Liebenburg, Peine und Wöltingerode sowie das Kommunion-Bergamt zu Goslar. Der Bezirk des Hildesheimer Schwurgerichtshofes umfasste seit 1852 auch den Obergerichtsbezirk Osterode.
Die Akten sind erst nach dem Zweiten Weltkrieg vom Landgericht Hildesheim an das Staatsarchiv Hannover abgegeben worden (vgl. Acc. 42/54). Der relativ geringe Umfang geht vermutlich auf Kriegsverlust zurück.
Der Bestand ist von Dr. Walter verzeichnet worden.
Hannover, den 24. Februar 1988
gez. Dr. Poestges
Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden
Hannover, im November
Bestandsgeschichte: 2005
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Die Akten sind erst nach dem Zweiten Weltkrieg vom Landgericht Hildesheim an das Staatsarchiv Hannover abgegeben worden (vgl. Acc. 42/54). Der relativ geringe Umfang geht vermutlich auf Kriegsverlust zurück.
Der Bestand ist von Dr. Walter verzeichnet worden.
Hannover, den 24. Februar 1988
gez. Dr. Poestges
Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden
Hannover, im November
Bestandsgeschichte: 2005
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ