Der Edle Ulrich von Magenheim (Magenhain) verkauft mit Zustimmung seiner Frau, Maria von Neuffen (Nifen), an das Kloster Bebenhausen um 270 Pfund Heller alle seine Weingärten bei Brackenheim (Braggenhain) auf dem Sulzberg und ein Stück Weingarten auf dem Berg, genannt der Forst, mit allen Rechten, Freiheiten und Zugehörden, namentlich dem Recht der Vorlese, dem Recht, auf eigener Kelter zu trotten, den Wein ohne allen Zoll oder Abgabe, Stättewein, Betwein, Erbwein oder wie dieselben sonst heißen, in Brackenheim einzulegen und auszuführen.