Klage des Kaufhändlers Johan von Alten in Warendorf ./. die Erben des Jakob von Collard, Obristleutnant der Union im Regiment des Freiherrn Johan von Ketteler und Kommandant in Wiedenbrück, nämlich 1. dessen Witwe Margarete Baudevin (Boldewyn), 2. dessen Schwager Rittmeister Everhard Petit de la Marche, beide zur Zeit in Cöln und vertreten durch den Kaufhändler und Ratsherrn Henrich Smit in M. Der Obristleutnant Collard ließ 1634 den Kläger nach Wiedenbrück, dessen Belagerung befürchtet wurde, kommen, und zwar geschah dieses durch den Regimentsschultheiß Hans Philipp Hecker. Der Kläger lieferte dann für Wiedenbrück Pulver und Lunten. Er behauptet, Collard habe sich persönlich zur Bezahlung des Pulvers verpflichtet. Später ist Collard über Warendorf nach Münster gezogen und hat in Warendorf dem Kläger seine Kiste mit Wertsachen zur Aufbewahrung übergeben. Der Kläger hat die Kiste an Henrich Smit abgegeben. Er will sich jetzt daraus bezahlt machen. - Die Beklagten wenden ein, es sei vereinbart, dass der Kläger aus der Ravensbergschen Kontribution bezahlt werden solle.