Meyna von Daun-Oberstein (Meyne vanem Overstene) file://fn@01 , Äbtissin von Essen (der werntlichen Kircken tot Essende), bewilligt die Übertragung einer Jahresrente von einem Malter Korn aus dem Schelen gude an die Schwestern von Lütgendortmund. Diese sollen die Kornrente solange erhalten, bis sie vom Werkmeister der Essener Kirche (onse werckmester onser kircken van Essen) wieder in den Besitz von 12 Rheinischen Gulden gesetzt werden. Die Rente soll den Schwestern in Lütgendortmund unbeschadet eines eventuellen Verkaufs oder einer Verpachtung des Essener Schelengutes erhalten bleiben. Die Äbtissin kündigt ihr Siegel an. In den jarr onses heren dusent vierhondert ind vyffund negentich, op Sent Lamberti dach episcopi.