A1: Georg Drächsel, doctor. A2: Georg von Paulsdorf. A3: Jorg von Rorbach, vicarius, Lic. iur. can.. A4: Meister Heinrich Schönleben, Lic. iur. can. A1 - A4 Domherren in Regensburg. A5: Georg Hornecker, bischöflicher Kanzler . E: Abt Johann und Konvent des Klosters Ensdorf einerseits und Herr Hans Jordan, der alte Prälat zu Ensdorf, andererseits. Entscheidung der Irrungen zwischen beiden Parteien: Dem alten Prälaten sollen in den nächsten zwei Jahren jeweils 32 Gulden rhein. bezahlt werden. Außerdem soll das Kloster für folgende Geldschulden des alten Prälaten aufkommen: a) nicht bezifferte Kosten dafür, daß der alte Prälat in der Kost des Dr. Georg Drächsel gewesen ist, der ihm auch einen Gulden geliehen hat; b) 2 Gulden für einen Priester, genannt Herr Michel; c) 7 Gulden für Ulrich Händl, Bürger zu Neumarkt; d) 5 Gulden für Thoman Vierogklein; e) 2 Gulden für Meister Albrecht, Barbier in Regensburg; f) 3 Gulden für den Buchdrucker Pfister; g) ein nicht mehr lesbarer Geldbetrag für einen Knecht Vetz, der ihm geheizt und gedient und ihm Essen und Trinken ab- und zugetragen hat; h) ein unbekannter Geldbetrag für Wolf zu Neumarkt für etliche kleine Zehrungen und ein Deckbett. Wenn sich über diese genannten Schulden hinaus noch weitere Schulden erzeigen sollten, soll diese der alte Prälat auf sich nehmen. Abt und Konvent sollen beim Bischof von Bamberg allen Fleiß ankehren, um die Pfarrei Lindenhardt an sich zu bringen, die dann dem alten Prälaten mit allen Früchten, Renten und Zugehörungen eingegeben werden soll. Dafür soll der alte Prälat dem jetzigen Prälaten und dem Konvent des Klosters Ensdorf alle Urkunden, Register, Inventare, Sekretsiegel und anderes, was er noch bei sich in Handen oder anderswo erlegt hat, überantworten. Er soll auch mit dem Sekretsiegel des Klosters keine Sendbriefe und anderes besiegeln und bekräftigen.

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Staatsarchiv Amberg
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