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Konrad von Dehrn ('Dyrne') und Heinrich von Villmar, Edelknechte, verbürgen sich gegenüber Dekan und Kapitel des Stifts Dietkirchen für Herrn Lenzemann, Dekan des Stifts Limburg, wegen der üblichen Währschaftsleistung auf Jahr und Tag betreffend 4 Malter Korngülte Limburger Maß von gewissen Gütern seines Hofes ('curtis') in Obertiefenbach, die dem St. Petrusaltar im Stift Dietkirchen verkauft sind. Wenn das Stift oder der Kaplan des Altars im Bezug der Gülte durch jemand behindert wird, so sollen die Aussteller auf Mahnung hin sich in die Stadt ('opidum') Limburg in eine ihnen angewiesene Herberge begeben und Einlager je mit einem Pferde leisten. Werden die Pferde auf Grund dieser Bürgschaftsleistung ('ex tale commestione fideiussoria') verkauft, so sollen sie solange andere Pferde einstellen, bis wegen der Behinderung Genüge geschehen und wegen der Gülte Sicherheit gegeben ist. - Siegel des 1. Ausstellers zugleich für den 2., der eines eigenen Siegels ermangelt. - Vor dem Pleban zu Dietkirchen, Rorich von St. Katharina, Johann von St. Marien, Gobelin von St. Michael, Vikaren daselbst, Guntram und Siegfried, Heimbürge ('heymburgone'), Bauern ('colonis') zu Dietkirchen, sowie vielen andern.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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