Search results
  • 76 of 146

Die Ratsälteren, Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ulm beurkunden auch namens ihrer gesamten Bürgerschaft, dass sie dem Augustinerchorherrenstift St. Michael zu den Wengen von den 35 fl rh, die dieses laut Vertrag vom 18. Juli 1549 jährlich der Stadt an Ungeld zu entrichten schuldig ist, gegen die Abtretung von dessen Hammer mit Mühlrecht, zwischen dem Gögglinger und dem Neuen Tor, "auf den ferren Wengen gegen der oberen Leinwatblaich jenhalb der blaw bei der Pruck gelegen", 30 fl nachgelassen haben. Die jährlichen Zinsen und in bestimmten Abständen fälligen Laudemien, die die Stadt für die bisher von dem Gotteshaus erblehensweise besessenen Hämmer und Mühlen zu entrichten hatte, werden zugleich bestätigt und festgelegt.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...