Karl [IV.], Römischer Kaiser, König von Böhmen und Markgraf der Lausitz, gebietet der Stadt Luckau, das Kloster Dobrilugk nicht zu zwingen, in Notzeiten drei Reisige aufzubieten, da dasselbe, wie festgesetzt, nur zur Stellung von drei gewappneten Mannen verpflichtet sei. "Geben vor Lubus des freitags nach Margarete unser reiche in dem sibenundczwenczigisten und des keisertums in dem newnczenden jaren."

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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