Großherzog Ludwig II. von Hessen und bei Rhein bekundet, dass er den württembergischen Kammerherrn und Oberforstmeister Friedrich Gustav Karl Casimir Freiherrn von Gemmingen zu Bürg als nunmehrigen Familienältesten und Lehnsträger für diesen selbst und die übrigen Lehnsagnaten, nämlich Sigmund, Ludwig, Ernst, Hermann und Karl, alle von Gemmingen, mit der Hälfte des halben Zehnten zu Wolfskehlen belehnt hat.