Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Georg von Helmstatt, Sohn des Jost (+), treuer Dienste wegen seinen Hof und seine Behausung in Freinsheim sowie alle seine Güter in der dortigen Gemarkung für vier Jahre von Steuer, Schatzung sowie Wach- und Frondiensten befreit hat. Dagegen soll Georg von Helmstatt pfalzgräflicher Diener sein und mit zwei reisigen Pferden in allen Geschäften des Fürsten dienen und aufwarten, solange die Befreiung währt. Wenn er zu Diensten aufgefordert wird, soll Georg Futter, Mahl und Beschläge wie seine Genossen erhalten. Wenn es notwendig wird, dass die von Freinsheim bei Rechtsübertritten nacheilen und nachfolgen müssen, soll Georg dergleichen tun und sie dabei bestem Vermögen unterstützen und anordnen (anrichten).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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