Daniel, Domherr in Hamburg und Pfarrer in Oldenburg, gewährt dem Grafen Johann III. von Holstein-Plön für die um 300 Mark verkauften 20 Mark Einkünfte in Blisekendorpe (Bliesdorf?) das Rückkaufsrecht, aber nur für ihn und seine Nachkommen. d.d. Datum 1335 in profesto beati Michaelis.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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