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Testament der Eheleute Kramer Herman Althoff u. Katharina Höning, vom 16. August 1617, verkündet am 1. September 1617 nach dem Tode des Mannes.
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Enthält: Gegenseitige Erbeinsetzung. Vermächtnisse erhalten seitens des Mannes seine Eltern Henrich Althoff und Gertrud N. im Ksp. Heeck, Ahler (Arler) Bauerschaft, Leibeigene des Philipp Arnold von Viermundt zu Bladenhorst u. Coppel (Copell); - seitens der Frau 1. ihre Schwester Jf. Enneke Höning, 2. ihre Stiefmutter Elsken Roberting, 3. ihr Halbbruder Johan Höning. Die Testatoren sind pestkrank. Zeugen: Gerhard Weischer und Patroklos Bullerdinck. Notar: Henrich Uphaus.