Heinrich von Selbach, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts von Herrnsheim (Herlisheim) bekunden, dass Nikolle (Niklaus) Müller und dessen Efr. Margarethe (Margred) dem St. Ursula-Kaplan eine jährliche Gülte von !/2 Gulden für 10 Gulden verkauft haben. Die Gülte ist jeweils am St. Martinstag oder binnen 14 Tagen zu entrichten. Als Unterpfand setzen sie gen. Güter (mit Beforchungsangaben), Wiederlösungsrecht ist eingeräumt.