Heinrich von Selbach, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts von Herrnsheim (Herlisheim) bekunden, dass Nikolle (Niklaus) Müller und dessen Efr. Margarethe (Margred) dem St. Ursula-Kaplan eine jährliche Gülte von !/2 Gulden für 10 Gulden verkauft haben. Die Gülte ist jeweils am St. Martinstag oder binnen 14 Tagen zu entrichten. Als Unterpfand setzen sie gen. Güter (mit Beforchungsangaben), Wiederlösungsrecht ist eingeräumt.

Show full title