Mainz, 1626.04.26. (Richter Hettisch). Eheberedung zwischen dem B. und Handelsmann Klaus Lehum und Ursula, Ww. des Wardeins und Goldschmieds Wolf Palmen: Beide bringen in die Ehe alle ihren Besitz. Für den Fall, daß die Ehe kinderlos bliebe, wird vereinbart: Stirbt er zuerst, so behält sie ihr Zubringen, das zum Leib Gehörige, die halbe Errungenschaft und 300 fl. B. aus seiner Nahrung. Stirbt sie zuerst, so behält er sein Zubringen, das zum Leib Gehörige, die halbe Errungenschaft und 300 fl. aus ihrer Nahrung. Z.: 1) Für ihn: Johann Heck, Faktor, und Nikolaus Kaub, Salzschreiber, beide des Rats, und Johann Simon, Wirt zum Bock; 2) für sie: Michael Lanz, Krahnenmeister, M. Nikolaus Gerhardi und Matthes Knor, Bäcker.