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Markgraf Georg Friedrich verpflichtet sich, nachdem Kaiser Rudolf II. ihn vor Austrag des Successionsstreites mit den Erben Eduard Fortunats mit der unteren und oberen Markgrafschaft belehnt hat, der kaiserlichen Entscheidung des Prozesses unweigerlich Folge zu leisten, die Witwe und Kinder Eduard Fortunats während des Prozesses in dem Genusse ihrer Einkünfte zu belassen, die rückständigen Reichs- und Kreiscontributionen zu zahlen und die Katholiken der oberen Markgrafschaft unter Gewährung freier Religionsübung in ihren Rechten zu schützen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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