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Kaiser Rudolf II. belehnt Reinhard von Gemmingen für diesen selbst und dessen Bruder Hans Walter sowie für dessen Vettern Hans Wolf, Bernolph und Schweickard, Söhne seines verstorbenen Bruders Eberhard, mit der Hälfte des halben Zehnten zu Wolfskehlen. Reinhard von Gemmingen soll den Lehnseid bis spätestens Andreae [= 30. November] gegenüber Bischof Eberhard von Speyer leisten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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