Nachweisung von Regulierungen. I. Durch Verwandlung der bäuerlichen Besitzungen in Eigentum und durch Aufhebung der Naturaldienste. II. Durch Separationen oder Servitutabfindungen. III. Durch Verwandlung von Zehnten, vgl. Nr. 512

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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