Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg überträgt Propst Urban von Baumburg das Archidiakonat, das schon bisher die Pröpste von Baumburg innehatten, und auch insbesondere das Recht, bei den dem Erzbischof vorbehaltenen Fällen und Strafen zu absolvieren, allerdings mit folgenden Ausnahmen: vorsätzlicher Mord, Misshandlung der Eltern oder von Klerikern, Inzest bei Verwandtschaft ersten oder zweiten Grades sowie bei öffentlichem Konkubinat.; S: Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv