Bischöflich Augsburgischer Hof zu Baustetten, den die Neidthardt zu Ulm, Vater und Sohn, Augsburger Beamte, als Lehen innehatten und der (nach 1687) an Kl. H. zu eigen verkauft wurde (Angelegenheiten des Hofes, der Lehens- und Afterlehensleute (Gayßmayer): Schulden, Geldaufnahme, Belehnung, Veräußerung).