Querulationis Auseinandersetzung um Bau eines Hinterhauses
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(1) 0405
Rep. 29, Nr. 533
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.08. 1. Kläger H
(1708-1709) 22.04.1709-24.10.1709 (1709)
Kläger: (2) Michel Höpner, Schiffer zu Stralsund (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Witwe des Johann Schloman, Gewürzhändlerin zu Stralsund (Kl.in in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Conrad Offermann (A), Dr. David Gerdes (P) Bekl.:
Fallbeschreibung: Der Kl. hat eine Wohnbude gekauft, deren Hintergebäude zusammengebrochen war und das er wieder auf 2 Stockwerke aufbauen wollte. Die Bekl. wehrt sich als seine Nachbarin dagegen vor der Kämmerei und behauptet, das Hinterhaus sei früher nur ein Stockwerk hoch gewesen und dürfe daher auch nicht höher wieder aufgebaut werden. Die Kämmerei urteilt entsprechend, der Kl. appelliert dagegen an das Ratsgericht, das ihm einen zweistöckigen Bau genehmigt. Dagegen ergreift die Bekl. Rechtsmittel, der Rat verschickt die Akten an die Juristenfakultät Rostock, die die Bekl. zu einem Eid auffordern, daß das Hintergebäude nie ein zweites Stockwerk gehabt habe. Dagegen appelliert der Kl. an das Tribunal und erbittet eine schnelle Entscheidung, da sein Schiff abfahrbereit im Hafen liege. Das Tribunal fordert die Akten des Rates am 28.05. zur Einsicht an, nachdem der Kl. am 13.05. noch einmal nachdrücklich auf die Wichtigkeit des Falles für ihn hingewiesen hatte. Am 17.06. fordert der Stralsunder Rat, vor Einsenden der Akten den Schriftsatz des Kl.s zu sehen. Das Tribunal lehnt dies am 19.06. ab. Am 21.06. bittet der Kl., den Rat erneut zur Übersendung der Akten anzuweisen. Das Tribunal folgt dem Antrag am selben Tag. Am 04.07. bittet der Kl. um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 05.07. auf den 06.07. ansetzt. Am 09.07. und 15.10. bittet der Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 21.10.1709 gestattet das Tribunal den Bau des 2. Stockwerks, ordnet aber an, eine Mauer als Sichtblende zu bauen und auf Kosten des Kl.s zu unterhalten. Am 15.11.1709 sendet das Tribunal die Akten an den Stralsunder Rat zurück.
Instanzenzug: 1. Kämmerei in Stralsund 1708 2. Ratsgericht zu Stralsund 1708-1709 3. Ratsgericht zu Stralsund 1709 4. Tribunal 1709
Prozessbeilagen: (7) Supplik des Kl.s an das Ratsgericht vom 25.11.1708; Stralsunder Ratsgerichtsurteile vom 17.01. und 08.04.1709; vom Stralsunder Notar Philipp Hinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 18.04.1709; Ratines decidendi des Stralsunder Rates = Gutachten der Rostocker Juristenfakultät vom 05.04.1709; vom Stralsunder Notar Johann Printz ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 28.05.1709; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gerdes vom 30.06.1709
Beklagter: Witwe des Johann Schloman, Gewürzhändlerin zu Stralsund (Kl.in in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Conrad Offermann (A), Dr. David Gerdes (P) Bekl.:
Fallbeschreibung: Der Kl. hat eine Wohnbude gekauft, deren Hintergebäude zusammengebrochen war und das er wieder auf 2 Stockwerke aufbauen wollte. Die Bekl. wehrt sich als seine Nachbarin dagegen vor der Kämmerei und behauptet, das Hinterhaus sei früher nur ein Stockwerk hoch gewesen und dürfe daher auch nicht höher wieder aufgebaut werden. Die Kämmerei urteilt entsprechend, der Kl. appelliert dagegen an das Ratsgericht, das ihm einen zweistöckigen Bau genehmigt. Dagegen ergreift die Bekl. Rechtsmittel, der Rat verschickt die Akten an die Juristenfakultät Rostock, die die Bekl. zu einem Eid auffordern, daß das Hintergebäude nie ein zweites Stockwerk gehabt habe. Dagegen appelliert der Kl. an das Tribunal und erbittet eine schnelle Entscheidung, da sein Schiff abfahrbereit im Hafen liege. Das Tribunal fordert die Akten des Rates am 28.05. zur Einsicht an, nachdem der Kl. am 13.05. noch einmal nachdrücklich auf die Wichtigkeit des Falles für ihn hingewiesen hatte. Am 17.06. fordert der Stralsunder Rat, vor Einsenden der Akten den Schriftsatz des Kl.s zu sehen. Das Tribunal lehnt dies am 19.06. ab. Am 21.06. bittet der Kl., den Rat erneut zur Übersendung der Akten anzuweisen. Das Tribunal folgt dem Antrag am selben Tag. Am 04.07. bittet der Kl. um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 05.07. auf den 06.07. ansetzt. Am 09.07. und 15.10. bittet der Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 21.10.1709 gestattet das Tribunal den Bau des 2. Stockwerks, ordnet aber an, eine Mauer als Sichtblende zu bauen und auf Kosten des Kl.s zu unterhalten. Am 15.11.1709 sendet das Tribunal die Akten an den Stralsunder Rat zurück.
Instanzenzug: 1. Kämmerei in Stralsund 1708 2. Ratsgericht zu Stralsund 1708-1709 3. Ratsgericht zu Stralsund 1709 4. Tribunal 1709
Prozessbeilagen: (7) Supplik des Kl.s an das Ratsgericht vom 25.11.1708; Stralsunder Ratsgerichtsurteile vom 17.01. und 08.04.1709; vom Stralsunder Notar Philipp Hinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 18.04.1709; Ratines decidendi des Stralsunder Rates = Gutachten der Rostocker Juristenfakultät vom 05.04.1709; vom Stralsunder Notar Johann Printz ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 28.05.1709; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gerdes vom 30.06.1709
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ