Lic. iur. Hieronymus Roth von Schreckenstein auf dem Büchel verkauft Konradin Kaufmann, Stadt- und Landschreiber von Tettnang, und Ehefrau Elisabetha von Schellenberg für 3000 fl rh einen jährlichen Ewigzins von 150 fl rh, gerechnet zu 15 Konstanzer Batzen oder 60 x. Mit dem Zins belastet werden die Höfe und Güter in Stockenweiler, die zur Zeit von Hans Reuchler, der Witwe des Bartholome Vätsch, Hans Zwiseler, Thomas Schuhmacher und Bartholome Pfanner bewirtschaftet werden, ferner der die großen und kleinen Zehnten in Dürren ("zum Dyrren"), Riehlings ("Ruedlings"), Arrisried und Kebach ("Kuebach"). Der Aussteller hat die Güter und Zehnten von den Empfängern bzw. Schwager Burkhard von Schellenberg gekauft. Der Hof, den Pfanner bewirtschaftet, ist mit einem Zins von 22 Viertel Hafer zugunsten des Schnitzer von Wangen belastet. Der erste Zins ist zu Martini 1563 fällig. Leistungsort ist Tettnang oder ein Ort in zwei Meilen Umgebung. Unwetter, "landspresten" und anderes entlasten nicht von der Zahlung. Im Fall der Säumnis wird der Aussteller innerhalb von 14 Tagen nach Leistmahnung mit einem Pferd in ein öffentliches Gasthaus im Umkreis von 2 Meilen um Tettnang persönlich einreiten oder einen ehrbaren Knecht an seiner Stelle schicken, um dort Geiselschaft zu halten. Dessen ungeachtet können die Empfänger auf die verpfändeten Güter zugreifen. Der Zins ist mit halbjähriger Kündigungsfrist zu Martini ablösbar.
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Lic. iur. Hieronymus Roth von Schreckenstein auf dem Büchel verkauft Konradin Kaufmann, Stadt- und Landschreiber von Tettnang, und Ehefrau Elisabetha von Schellenberg für 3000 fl rh einen jährlichen Ewigzins von 150 fl rh, gerechnet zu 15 Konstanzer Batzen oder 60 x. Mit dem Zins belastet werden die Höfe und Güter in Stockenweiler, die zur Zeit von Hans Reuchler, der Witwe des Bartholome Vätsch, Hans Zwiseler, Thomas Schuhmacher und Bartholome Pfanner bewirtschaftet werden, ferner der die großen und kleinen Zehnten in Dürren ("zum Dyrren"), Riehlings ("Ruedlings"), Arrisried und Kebach ("Kuebach"). Der Aussteller hat die Güter und Zehnten von den Empfängern bzw. Schwager Burkhard von Schellenberg gekauft. Der Hof, den Pfanner bewirtschaftet, ist mit einem Zins von 22 Viertel Hafer zugunsten des Schnitzer von Wangen belastet. Der erste Zins ist zu Martini 1563 fällig. Leistungsort ist Tettnang oder ein Ort in zwei Meilen Umgebung. Unwetter, "landspresten" und anderes entlasten nicht von der Zahlung. Im Fall der Säumnis wird der Aussteller innerhalb von 14 Tagen nach Leistmahnung mit einem Pferd in ein öffentliches Gasthaus im Umkreis von 2 Meilen um Tettnang persönlich einreiten oder einen ehrbaren Knecht an seiner Stelle schicken, um dort Geiselschaft zu halten. Dessen ungeachtet können die Empfänger auf die verpfändeten Güter zugreifen. Der Zins ist mit halbjähriger Kündigungsfrist zu Martini ablösbar.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1743
fasc. 005 n. 12
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 16. Jahrhundert
1562 November 13 (freytag nach sant Martins des hailigen bischoffs tag)
45,5 x 69,3 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Lic. iur. Hieronymus Roth von Schreckenstein auf dem Büchel
Empfänger: Konradin Kaufmann, Stadt- und Landschreiber von Tettnang, und Ehefrau Elisabetha von Schellenberg
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Vermerke: Rückvermerk: "Nota. [Der] brief gildt nichts mehr, dann weyl [die] [r]ötischen erben bonis cediert, seindt [mihr] meini under pfandt, alß Stockhenweyler und zehenden zum Duerren, Arrisriedt, Rhilings und Kuebach wider [einge]rau[m]bt worden, anno 1568".
Empfänger: Konradin Kaufmann, Stadt- und Landschreiber von Tettnang, und Ehefrau Elisabetha von Schellenberg
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Vermerke: Rückvermerk: "Nota. [Der] brief gildt nichts mehr, dann weyl [die] [r]ötischen erben bonis cediert, seindt [mihr] meini under pfandt, alß Stockhenweyler und zehenden zum Duerren, Arrisriedt, Rhilings und Kuebach wider [einge]rau[m]bt worden, anno 1568".
Kaufmann, Elisabeth
Kaufmann, Konrad(in), Stadt- und Landschreiber
Pfanner, Bartholomäus
Reuchler, Hans
Schellenberg, Burkhard von (Sohn)
Schellenberg, Elisabeth von
Schnitzer
Schuhmacher, Thomas
Vätsch, Bartholomäus
Zwiseler, Hans
Arrisried : Kißlegg RV
Büchel = Bichel : Wasserburg (Bodensee) LI; Einwohner
Dürren : Waltershofen, Kißlegg RV
Kebach : Kißlegg RV
Konstanz KN; Währung
Riehlings : Kißlegg RV
Stockenweiler : Hergensweiler LI
Stockenweiler : Hergensweiler LI; Einwohner
Tettnang FN
Tettnang FN; Landschreiber
Tettnang FN; Stadtschreiber
Wangen im Allgäu RV; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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