Hans Ulrich Rehlinger zu Leder [Zinsländer] wahrt sein Anrecht auf ein Lehengut des Klosters Reichenau zu Ermatingen gegen die Ansprüche der Vögte Hans Dietrich und Hans Jakob von Obercastel und erhält von Bischof Johann von Konstanz die Erlaubnis, es zu verkaufen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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