1579 Jan. 22 Hans Jakob von Massenbach gen. Talacker, Oberamtmann, und Georg Renz, Keller zu Weinsberg, schlichten am oben gen. Tag die Auseinandersetzungen des vorigen und diesen Jahres zwischen Abt Sebastian [II. Schanzenbach] von Schöntal, Anwälte: Dr. iur. Samuel Hornmold, Philipp Kugler, [Notar und Schöntaler] Prokurator zu Heilbronn, und Hans Schanzenbach, Schultheiß zu Wimmental, einerseits und der Gemeinde des Dorfs Sülzbach im Amt Weinsberg, Anwälte: Peter Heck, Schultheiß, Bartlin Krom (Kromen), Bartlin Englert, Michel Ötting, [alle] des Gerichts, und Michel Rapp, Bürgermeister, alle zu Sülzbach, andererseits wegen des Zehnt- und Kelterweins, der Erfordernisse der Kelter, der Verpflegung der Kelterknechte und der Abstellung von Missständen. Nach Vorlegung zweier alter Lagerbücher durch die Anwälte des Klosters verpflichten sich die von Sülzbach, den Forderungen der Gegenpartei nachzukommen. Dagegen sichert Kloster Schöntal zu, die Kelter im Bau zu erhalten und für das Keltergeschirr zu sorgen. Vom Rotwein haben die von Sülzbach auch weiterhin nur Kelter-, aber keinen Zehntwein zu geben, doch bleibt verboten, mit dem Rotwein Traminer, Muskateller und andere weißen Trauben zu lesen und zu keltern. - Beide Parteien erhalten eine Ausf. dieser Urkunde. Siegler: 1) - 2) die A. Ausf. Perg. - 2 Sg. in Holzkapsel ohne Deckel - Rv.: Vertrag Sulzbach Weinnzehenden, den sibenden Aymmer under der Kelttern für Zehent- unnd Kelterwein 1579

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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