Reyneke v. Quernheim beurkundet für sich u. seine Frau Kuneke, dass falls Simon III. u. Bernhard VI. das Gut, das er von ihnen in den Ämtern Quernheim u. Heerse innehat, ein-lösen sollten, er die Hälfte des Geldes in einem Gut in der Herrschaft Lippe anlegen wird, um davon ihr Lehnsmann zu sein.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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