Der bischöfliche Gerichtshof zu Speyer vidimiert die Urkunde des Hochmeisters Konrad von Jungingen von 1396 Dezember 3, mit der dem Deutschmeister Konrad von Egloffstein 50 000 Gulden erlassen werden und somit die verpfändete Ballei Elsass-Burgund nur noch mit 10 000 Gulden belastet ist.