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Gerardus Collicman van Hunec, Pastor zu Dinslaken in der Pfarrkirche St. Vincentii, gestattet den Schwestern von Marienkamp in der Kapelle des nebenliegenden Hospitals einen Altar zu errichten und von einem selbstgewählten Priester an demselben Gottesdienst halten zu lassen. Der Priester Arnold van Loesen, Rektor des gen. Hospitals, stimmt dem zu und gestattet die Benutzung der Glocke und Bücher der gen. Kapelle. Zugleich gibt auch der Magistrat seine Zustimmung und bestimmt, daß die Schwestern sich 2 Ratsleute als Rechtsbeistand wählen dürfen, daß keine Mannsperson das Schwesternhaus betreten und daß die Mutter und die Prokuratorsche jedes Vierteljahr vor dem Beichtvater und jedes Jahr vor dem ganzen Konvent Abrechnung halten soll. In crastino annuntiationis gloriosiss. virg.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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