Hopt (auch: Hapt) von Pappenheim (Boppenhain), Erbmarschall des Hl. Röm. Reichs, tut kund: Er hat als gemeiner Obmann in einem Streit zwischen dem edlen Eberhard, Truchsessen von Waldburg, und den fürsichtigen, ehrsamen und weisen Bm. und Rat der Stadt Konstanz einen Rechtstag abgehalten; für die erstgen. Seite waren ihm als Schiedsleute beigegeben die Ritter Wolf vom Stein von Klingenstein, Wilhelm von Rechberg von Hohenrechberg (Hochenrechberg), Wolf von Zillenhart (Zülnhart) und Klaus von Villenbach (Vilibach), für die andere Seite Claus Schandit, Alt-Ammeister zu Straßburg (Strauspurg), Chünrat von Halle zu Augsburg, Steffan Koller zu Nürnberg (Nuremberg) und Hans Besser d.J., B. zu Ulm. Der Streit war dadurch entstanden, daß die Konstanzer Gesellen Hans Ruche, Grauff Schnider, Ulrich Scheffmacher, Claus Rollenberg, der Achczenit der Schuster, Hans Öler, Burkart Luger und Huttenlin, des Rüchen Knecht, zu [der Stadt] Scheer (Schare), die dem Truchsessen zugehörig ist, den daselbst im Geleit gelegenen Ulrich Wermaister, ihren Feind, angegriffen hatten und darauf vom Truchsessen in sein Gefängnis daselbst verbracht worden waren. Die Parteien haben sich auf den A. als Obmann geeinigt, vor welchem der Truchseß selbst und für die Stadt Konstanz Ulrich Schiltar, Vogt, Heinrich von Tettikofen, Hans Amfelde und Hans von Cappeln aufgetreten sind. Nach Verhör beider Seiten wurde wie folgt gütlich entschieden: Die Inhaftierten schwören Urfehde. Eberhard entläßt sie dafür aus der Haft und händigt ihnen ihre konfiszierte Habe wieder aus. Die Konstanzer Gesellen haben für die dem Truchsessen an Unterhalt und Nahrung während der Gefangennahme entstandenen Kosten aufzukommen.