Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er den Juden Coplin und dessen Ehefrau, Coplins Schwiegersohn Meyer, dessen Ehefrau und alle ihre Kinder aus besonderer Gnade für 10 Jahre vom neuen Geleitgeld befreit hat, nachdem er ein Gebot erlassen hatte, dass Juden auf den Straßen des Fürstentums für jede Meile einen Gulden Geleitgeld zu geben haben. Für 10 Jahre sollen die Genannten das Geleitgeld nach altem Herkommen bezahlen und einen Geleitknecht hinzunehmen, wenn sie die fürstlichen Straßen gebrauchen.