Erzbischof Guidobald von Salzburg überlässt seinem Kämmerer, Rat und Landtman Johann Ernreich Laßer von Lasseregg (1), Freiherr zu Martzoll (2) und Schwarzbach (3), zwei Drittel der Zehnten auf dem Hof zu Furth (4) im Tittmoninger (5) Gericht, auf dem Gut Staregg (6) [Georg Göbel], auf dem Gut ober Lamberg (7), einen Zehnt zu Hindterholz (8) auf vier Häusern [Petern im Hinterholz, Andre Hurraw, Christian Paumgartner, Martin Feldner], auf einer Sölde zu Schmerbach (9) [Leonhardt Schmerbacher], welche vom Erzstift zu Lehen rühren und Lasser bereits durch seinen Vorgänger Erzbischof Paris von Salzburg laut einem Lehenbrief vom 13. Februar 1625 zu Lehen gegeben worden waren. Er bestätigt, dass Johann Ehrenreich die Lehenschaft geleistet hat. Mit eigenhändiger Unterschrift des Erzbischofs. Empfänger: Lasser, Johann Ehrenreich, zu Lassereck, erzbischöflicher Kämmerer, Salzburg. Siegler: S: Salzburg, Erzbischof Guidobald