Landgraf Ludwig von Hessen und Graf Simon zur Lippe, Vermittler im Streit zwischen dem Stift Paderborn und dem Hause Hessen, bestätigen die zwischen Bischof Dietrich von Paderborn und Landgraf Wilhelm, später dessen Sohn Landgraf Moritz von Hessen mit Zustimmung des Domkapitels zu Paderborn ausgehandelten Rezesse vom 9. September 1596 zu Korbach und vom 24. November 1596 zu Warburg. Landgraf Moritz von Hessen erhält Stadt und Kloster Helmarshausen mit der Krukenburg unter Vorbehalt des Heimfalls bei Aussterben des hessischen Mannesstammes. Bischof Dietrich von Paderborn verzichtet auf alle Ansprüche an der Herrschaft Schöneberg, der Festung Trendelburg, Schloß und Stadt Liebenau sowie den Reinhardswald, während Landgraf Moritz auf alle Ansprüche an den Ämtern Calenberg, Schwalenberg und Oldenburg, Beverungen und auf die Lehen des Klosters Helmarshausen verzichtet. Der Landgraf zahlt zudem 5000 Reichstaler. Das Dorf Wettesingen bleibt bei Hessen, das Dorf Herlinghausen beim Stift Paderborn unbeschadet der Rechte der von der Malsburg. Ebenfalls bleibt das Geleit im Dorf Herlinghausen bis zur langen Brücke vor Warburg bei Hessen. Festlegung der Grenze zwischen dem Stift Paderborn und Niederhessen bis Herstelle. Bestätigung der Lehnrechte der von Falkenberg. US des Sekretärs Ferdinand Wrede