Bürgermeister, Rat, Zwölfe, Ämterdechen und Gemeinde der Stadt Bielefeld beurkunden, dass Anna Ilsabein Rohde, Witwe des Dr. Gottschalck Tilhelns, zu dem großen Kronleuchter in der Altstädter Kirche, der einst vom verstorbenen Jobst Christoph Wetter gestiftet worden, und zu den in der Kollegiatkirche auf der Neustadt befindlichen zwei Kronleuchtern, die von der verstorbenen Anna Brüngers, Dr. Tilhens Frau erster Ehe, gestiftet worden, 50 Taler vermacht habe, damit diese Leuchte jährlich mit Leuchtern versehen werden könnten, und diese Summe am 1. Februar 1662 durch ihren verstorbenen Vater Herman Rhode habe zahlen lassen, welche Summe die Stadt bei dem Bürger Christian Rickert auf dessen an der Obernstraße zwischen des Ratsverwandten Johan Puwelle und des verstorbenen Zwölfherrn Gerhard Johan Schlüters Häusern gelegenes Wohnhaus hat verschreiben lassen. Weil aber Christian Richert in Konkurs gefallen ist und der Käufer des Hauses, Engelbert Knost, die Summe nach Zahlung der rückständigen Zinsen an die Templierer ausgelöst hat, andererseits aber die Stadt die vom Mitratsfreund Gerhard Gante für Henrich Pfennings gerichtlich erkauftes größeres Haus hier deponierten 1.000 Taler hat angreifen und zur Abtragung der während der französischen Besatzung beim Domherrn Ohr zu Osnabrück aufgenommenen 2.000 Taler verwenden müssen, so hat die Stadt, um die Pfenningschen Gläubiger der von Gante deponierten 1.000 Taler zu versichern, weil unter den Gläubigern auch des verstorbenen Dr. Schulen Erben interessiert sind, die 50 Taler aufgenommen und sie an die Schuleschen Erben in Abschlag der Pfenningschen Forderung gezahlt, und verspricht die jährlich aus dem Licent an die Templierer beider Kirchen zum genannten Zweck zu verzinsen.