Lippische Justizkanzlei, Prozesse bis 1800 (Bestand)
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L 83 A
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik) >> 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe >> 1.1. Land Lippe (bis 1947) >> 1.1.2. Verwaltung, Justiz >> 1.1.2.7. Justiz >> 1.1.2.7.1. Zentrale Gerichtsbarkeit >> Lippische Justizkanzlei
16.Jh.-1800
Ältere Zivilprozesse (14752).
Form und Inhalt: Die Justizkanzlei war das älteste lippische Obergericht, zuständig für Zivilsachen und Appellationsinstanz für die niederen Gerichte auf dem Lande und in den Städten. Sie bestand aus den Mitgliedern des Regierungskollegiums (mit Ausnahme des Landdrosts) in ihrer Eigenschaft als Justizkollegium (Miele, S. 56) und tagte als Audienzgericht (Heidemann, Gerichtswesen, S. 131; siehe auch Bestand L 54). Ende des 16. Jahrhunderts erhielt die Justizkanzlei Konkurrenz in Gestalt des neu errichteten Hofgerichts.
Wenn die Kanzlei als Gericht tagte, nahmen an den Sitzungen gewöhnlich ein oder zwei Kanzleiräte teil; die Schreibarbeit erledigte der Kanzleisekretär (Heidemann, Absolutismus, S. 42).
Zwar sollte die Kanzlei eigentlich durch das 1593 gegründete, als einziges Obergericht gedachte Hofgericht (siehe Bestand L 84) von Justizaufgaben entlastet werden. Da aber den Landständen aus finanziellen Gründen ein Mitspracherecht am Hofgericht eingeräumt werden musste, blieb die Justizkanzlei als zweites lippisches Obergericht in Zivilsachen bis zum Ende der alten Justizordnung bestehen.
Bestimmte Rechtssachen blieben ausschließlich der Kanzlei vorbehalten. Alle landesherrliche Hoheitsrechte und Regalien berührenden Fragen gehörten hierher; der Landesherr und seine Beamten unterstanden in allen Rechtssachen allein dem Kanzleigericht. De facto war die Kanzlei Revisions- und Kontrollinstanz gegenüber dem Hofgericht und griff immer wieder in dessen Belange ein (Miele, S. 64 f. und 181 f.).
Appellationsinstanz gegen Entscheidungen der Justizkanzlei war bis zu seiner Aufhebung im Jahre 1806 das Reichskammergericht (siehe: Inventar der lippischen Reichskammergerichtsakten, Detmold: Selbstverl. d. Staatsarchivs Detmold 1997, Einleitung S. 11). Nach Gründung des Deutschen Bundes richteten die Länder Braunschweig und Lippe - hinzu kamen noch Waldeck und Schaumburg-Lippe - ein Gemeinschaftliches Oberappellationsgericht in Wolfenbüttel ein, das 1817 seine Tätigkeit aufnahm (Ebert, S. 40f.; siehe auch Bestand L 77 A, Abschnitt B 8). Nachdem durch eine weitgehende Umgestaltung des Braunschweigischen Justizwesens dieser Institution die Grundlage entzogen war, schloss sich Lippe 1857 dem hannoverschen Oberappellationsgericht in Celle an (Ebert, S. 44ff.); während einer Übergangszeit übernahm eine lippische Interimistische Oberappellationsgerichtskommission die Aufgabe (Ebert, S. 45f.).
Durch das Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 wurde die Justizkanzlei - wie alle Gerichte der alten Zeit - aufgehoben.
* * *
Der Bestand Justizkanzlei wurde im Archiv willkürlich (siehe Kurzübersicht: Bestände des NW Staatsarchivs Detmold und Personenstandsarchivs Westfalen-Lippe, 1994) in die Teilbestände L 83 A - L 83 G aufgeteilt.
Der Bestand L 83 A umfasst die Judizialakten des 16. - 18. Jahrhunderts, erschlossen durch ein maschinenschriftliches Verzeichnis nach einem Zettelkatalog von Prof. Otto Weerth (+1930), das leider in der Regel nur die Prozessgegener angibt, nicht den Streitgegenstand. Dieses Verzeichnis führt in mehr oder weniger alphabetischer Reihenfolge sowohl Prozesse (Kläger . /. Beklagte/n) als auch nur Beklagte auf und dient somit gleichzeitig als Personenindex. Inhaltlich ist auf zahlreiche Erbschaftsangelegenheiten hinzuweisen, auch Nachlass- und Kolonatssachen sowie Untersuchungen gegen Personen kommen vor.
In VERA wurden nur die Verfahren (Kläger gegen Beklagte/n) in der vorgegebenen Reihenfolge aufgenommen. Die anderen Beteiligten sind über elektronische Recherche leicht zu ermitteln, siehe aber "Bemerkungen". Beim Korrekturlesen wurden zahlreiche Schreib- bzw. Lesefehler des mschr. Findbuchs beseitigt, gelegentlich redaktionelle Korrekturen vorgenommen; manchmal wurde auf eine andere (übliche) Namensschreibweise hingewiesen.
Detmold, im April 2013
gez. Arno Schwinger
Die als Nr. 1 verz. Archivalie (am Ende des Bestandes) kam als Zugang 52/22 aus dem Stadtarchiv Lage nach hier Be, im Juli 22
Literatur
Johannes Arndt, Das Fürstentum Lippe im Zeitalter der französischen Revolution 1770-1820, Münster 1992, S. 99-110.
Bernhard Ebert, Kurzer Abriß einer lippischen Rechtsgeschichte für die Zeit seit Simon VI., in: Lippische Mitteilungen 25 (1956), S. 12-60.
Jürgen Miele, Das lippische Hofgericht 1593-1743, Göttingen 1984. (behandelt auch das Justizwesen insgesamt, ausführlich das Verhältnis Hofgericht/Justizkanzlei)
Joachim Heidemann, Das lippische Gerichtswesen am Ende des 17. Jahrhunderts, in: Lippische Mitteilungen 31 (1962), S. 130-143.
Derselbe, Die Grafschaft Lippe zur Zeit des beginnenden Absolutismus (1652-1697). Verfassung - Verwaltung - Auswärtige Beziehungen, in: Lippische Mitteilungen 30 (1961), S. 15-76.
Form und Inhalt: Die Justizkanzlei war das älteste lippische Obergericht, zuständig für Zivilsachen und Appellationsinstanz für die niederen Gerichte auf dem Lande und in den Städten. Sie bestand aus den Mitgliedern des Regierungskollegiums (mit Ausnahme des Landdrosts) in ihrer Eigenschaft als Justizkollegium (Miele, S. 56) und tagte als Audienzgericht (Heidemann, Gerichtswesen, S. 131; siehe auch Bestand L 54). Ende des 16. Jahrhunderts erhielt die Justizkanzlei Konkurrenz in Gestalt des neu errichteten Hofgerichts.
Wenn die Kanzlei als Gericht tagte, nahmen an den Sitzungen gewöhnlich ein oder zwei Kanzleiräte teil; die Schreibarbeit erledigte der Kanzleisekretär (Heidemann, Absolutismus, S. 42).
Zwar sollte die Kanzlei eigentlich durch das 1593 gegründete, als einziges Obergericht gedachte Hofgericht (siehe Bestand L 84) von Justizaufgaben entlastet werden. Da aber den Landständen aus finanziellen Gründen ein Mitspracherecht am Hofgericht eingeräumt werden musste, blieb die Justizkanzlei als zweites lippisches Obergericht in Zivilsachen bis zum Ende der alten Justizordnung bestehen.
Bestimmte Rechtssachen blieben ausschließlich der Kanzlei vorbehalten. Alle landesherrliche Hoheitsrechte und Regalien berührenden Fragen gehörten hierher; der Landesherr und seine Beamten unterstanden in allen Rechtssachen allein dem Kanzleigericht. De facto war die Kanzlei Revisions- und Kontrollinstanz gegenüber dem Hofgericht und griff immer wieder in dessen Belange ein (Miele, S. 64 f. und 181 f.).
Appellationsinstanz gegen Entscheidungen der Justizkanzlei war bis zu seiner Aufhebung im Jahre 1806 das Reichskammergericht (siehe: Inventar der lippischen Reichskammergerichtsakten, Detmold: Selbstverl. d. Staatsarchivs Detmold 1997, Einleitung S. 11). Nach Gründung des Deutschen Bundes richteten die Länder Braunschweig und Lippe - hinzu kamen noch Waldeck und Schaumburg-Lippe - ein Gemeinschaftliches Oberappellationsgericht in Wolfenbüttel ein, das 1817 seine Tätigkeit aufnahm (Ebert, S. 40f.; siehe auch Bestand L 77 A, Abschnitt B 8). Nachdem durch eine weitgehende Umgestaltung des Braunschweigischen Justizwesens dieser Institution die Grundlage entzogen war, schloss sich Lippe 1857 dem hannoverschen Oberappellationsgericht in Celle an (Ebert, S. 44ff.); während einer Übergangszeit übernahm eine lippische Interimistische Oberappellationsgerichtskommission die Aufgabe (Ebert, S. 45f.).
Durch das Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 wurde die Justizkanzlei - wie alle Gerichte der alten Zeit - aufgehoben.
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Der Bestand Justizkanzlei wurde im Archiv willkürlich (siehe Kurzübersicht: Bestände des NW Staatsarchivs Detmold und Personenstandsarchivs Westfalen-Lippe, 1994) in die Teilbestände L 83 A - L 83 G aufgeteilt.
Der Bestand L 83 A umfasst die Judizialakten des 16. - 18. Jahrhunderts, erschlossen durch ein maschinenschriftliches Verzeichnis nach einem Zettelkatalog von Prof. Otto Weerth (+1930), das leider in der Regel nur die Prozessgegener angibt, nicht den Streitgegenstand. Dieses Verzeichnis führt in mehr oder weniger alphabetischer Reihenfolge sowohl Prozesse (Kläger . /. Beklagte/n) als auch nur Beklagte auf und dient somit gleichzeitig als Personenindex. Inhaltlich ist auf zahlreiche Erbschaftsangelegenheiten hinzuweisen, auch Nachlass- und Kolonatssachen sowie Untersuchungen gegen Personen kommen vor.
In VERA wurden nur die Verfahren (Kläger gegen Beklagte/n) in der vorgegebenen Reihenfolge aufgenommen. Die anderen Beteiligten sind über elektronische Recherche leicht zu ermitteln, siehe aber "Bemerkungen". Beim Korrekturlesen wurden zahlreiche Schreib- bzw. Lesefehler des mschr. Findbuchs beseitigt, gelegentlich redaktionelle Korrekturen vorgenommen; manchmal wurde auf eine andere (übliche) Namensschreibweise hingewiesen.
Detmold, im April 2013
gez. Arno Schwinger
Die als Nr. 1 verz. Archivalie (am Ende des Bestandes) kam als Zugang 52/22 aus dem Stadtarchiv Lage nach hier Be, im Juli 22
Literatur
Johannes Arndt, Das Fürstentum Lippe im Zeitalter der französischen Revolution 1770-1820, Münster 1992, S. 99-110.
Bernhard Ebert, Kurzer Abriß einer lippischen Rechtsgeschichte für die Zeit seit Simon VI., in: Lippische Mitteilungen 25 (1956), S. 12-60.
Jürgen Miele, Das lippische Hofgericht 1593-1743, Göttingen 1984. (behandelt auch das Justizwesen insgesamt, ausführlich das Verhältnis Hofgericht/Justizkanzlei)
Joachim Heidemann, Das lippische Gerichtswesen am Ende des 17. Jahrhunderts, in: Lippische Mitteilungen 31 (1962), S. 130-143.
Derselbe, Die Grafschaft Lippe zur Zeit des beginnenden Absolutismus (1652-1697). Verfassung - Verwaltung - Auswärtige Beziehungen, in: Lippische Mitteilungen 30 (1961), S. 15-76.
3111 Kartons = 14752 Archivbände 16.Jh.-1800, weitere 7 Kartons unverzeichnet. - Findbuch: L 83 A.
Bestand
German
Fiskalprozesse siehe L 84 (Hofgericht)
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
05.11.2025, 1:59 PM CET
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- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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- Lippische Justizkanzlei (Archival tectonics)
- Lippische Justizkanzlei, Prozesse bis 1800 (Archival holding)