Wenemar von Heiden, Sohn des + Bernd, und sein Sohn Lutze machen bekannt, daß ihnen Abt Hermann, Prior Johannes, Kellner Dietrich, Senior Lambert, Küster Ludolf und das gesamte Kapitel den Hof Ebdink zu Seppenrade mit Höfen, Gütern, Land und Leuten verpachtet haben in der Art, wie der + Wilhelm von Lintloe, Neffe Wenemars, damit behandigt war. Sie werden dem Kloster deshalb an jedem 11. November fünf oberländische Gulden bezahlen und den Hof samt Zubehör bei seinen alten Rechten lassen. Wenn die beiden Pächter gestorben sind, können ihre Erben innerhalb von Jahr und Tag den Hof wieder gewinnen. [Urkunde des Abts / des Kapitels inseriert] - Es siegelt Wenemar. - Gegeven ... up dach Johannis evangeliste.