Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er dem erwählten und bestätigten Erzbischof Dieter von Mainz oder seinen Amtsnachfolgern den Burgstall zu Schauenburg und die Dörfer Handschuhsheim und Dossenheim mit allen Rechten und Zugehörungen nach Ausweis einer inserierten Urkunde gegen Zahlung von 20.000 Gulden zurückgeben wird. In der tags zuvor zu Heppenheim ausgestellten Urkunde hat Erzbischof Dieter versichert, nach offenen Fehden und Feindschaft mit dem Pfalzgrafen durch Hesso, Landgraf zu Leiningen und Graf zu Dagsburg, am 18.07.1460 (uff fritag nach der heilgen zwolffbotten schiddung tag) zu Heppenheim gerachtet worden zu sein und dem Pfalzgrafen die genannten Plätze und Orte mit allen Rechten, ausgenommen der Zehnten und Gefälle des Domkapitels zu Mainz, bis zur Zahlung von 20.000 Gulden in einer Summe überantwortet. Es folgen Auflistungen der Rechte in der Herrschaft Schauenburg und Artikel zu den Modalitäten einer Rückzahlung. Die Einwohner der Herrschaft, seien es Hintersassen, Leibeigene oder Hörige, wurden ihrer Eide ledig gesagt und an den Pfalzgrafen gewiesen.