Der Abt des Benediktinerklosters Hirsau [Stadt Calw] Georg [Maiser von Berg] und der Abt des Benediktinerklosters Blaubeuren [Alb-Donau-Kreis] Heinrich [Fabri] visitieren und reformieren im Auftrag Papst Sixtus IV., dessen entsprechende Bulle vom 14. September ("decimooctavo kalendas octobris") 1483 im Wortlaut inseriert ist, das Franziskanerkloster in Ulm [abgegangen, Bereich westlicher Münsterplatz, Lagerbuch Nr. 150] und das Klarissenkloster Söflingen [Stadt Ulm]. Visitiation und Reformation erfolgen auf Bitte des Grafen Eberhard [V.] von Württemberg sowie von Rat und Bürgerschaft der Stadt Ulm. Die Visitatoren haben zunächst am 9. Januar 1484 das Franziskanerkloster in Ulm besucht und sich über die dortigen Zustände informiert. Kraft der ihnen vom Papst erteilten Vollmachten haben sie den Guardian und den Lektor des Klosters ihrer Ämter enthoben, das Kloster der Observantenbewegung des Franziskanerordens übergeben und allen Mönchen, die sich nicht den Observanten anschließen wollten, eine Frist von 36 Stunden gesetzt, um das Kloster zu verlassen und sich in ein anderes Kloster zu begeben. Nun haben sie nach der endgültigen Übernahme des Klosters durch die Observantenbewegung über die Verwendung des im Kloster vorgefundenen Besitzes entschieden. Alles, was nicht für den Unterhalt der Klostergebäude, für die Feier der Gottesdienste oder für die Bezahlung der Visitations- und Reformationskosten benötigt wird, soll dem Heiliggeistspital in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] übergeben werden. Darüber lassen die Visitatoren von dem öffentlichen Notar Matthias Horn von Eltingen [Stadt Leonberg/Lkr. Böblingen] ein Notariatsinstrument ausfertigen.