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Vom Gouvernement erlassene Anordnungen zur Abhaltung der Jahrmärkte, zum Vogelschießen, zum täglichen Markt und zur Aufstellung von Buden im Interesse der öffentlichen Sicherheit infolge des 1849 verhängten Kriegszustands in Dresden
Vom Gouvernement erlassene Anordnungen zur Abhaltung der Jahrmärkte, zum Vogelschießen, zum täglichen Markt und zur Aufstellung von Buden im Interesse der öffentlichen Sicherheit infolge des 1849 verhängten Kriegszustands in Dresden