Eberhard von Ehingen, Komtur zu Heilbronn, Eberhard von Gemmingen zu der Bürg, beurkunden folgenden Vergleich in den Streitigkeiten zwischen Konrad von Helmstatt, Amtmann zu Öhringen, und seiner Frau Kunigunde geb. Stumpf von Schweinberg einerseits und den Schwestern Margareta von Wangen und Afra von Ehingen, beide geb. Stumpf von Schweinberg, Witwen, andererseits (letztere Schwiegermutter Bernhards von Hardheim): Konrad von Hardheim und seine Frau verzichten auf das elterliche Erbe der Frau. Die beiden Schwestern zahlen an Kunigunde von Helmstatt 350 Gulden Abfindung und 17,5 Gulden als (einmalige) Pension. Als Unterpfand werden sämtliche Güter ihres verstorbenen Vaters Hartmann Stumpf eingesetzt, nämlich die Hälfte an den beiden Junkerhöfen bei Domeneck (in jeder Flur 80 Morgen groß), ein Haus und ein Baumgarten zu Assumstadt und andere genannte Güter. Sr.: Konrad von Helmstatt, Philipp von Sickingen, Wolf von Windeck, Wilhelm von Neuhausen, Amtmann zu Möckmühl und die beiden Ausst.