Korrespondenz zwischen den Oberämter Mönchsroth und Rötlen, vermög welcher die öttingischen Untertanen zu Walxheim, dann Baltes Großischen Erben zu Pfahlheim 1/3 Morgen Laubholz auf der Bleistatt niedergehauenes Holz als ihr Eigentum ansahen, die ellwangischen Untertanen dem aber widersprochen und Ellwangen gegen Öttingen diesfalls als Jurisdiktions-Eingriff geahndet haben