Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Ludwig V. von Lichtenberg in seinen Schirm genommen hat und dieser sich verpflichtet hat, dem Aussteller zu dienen und nichts gegen ihn zu unternehmen. Da Ludwig das Bürgerrecht der Stadt Straßburg genießt und diese von seinen dienstlichen Verpflichtungen ausgenommen hat, erläutert der Pfalzgraf die Ausnahme wie folgt: Ludwig von Lichtenberg mag der Stadt in einer Fehde mit dem Pfalzgrafen gemäß seiner Bürgerrechte Hilfe leisten. Dies soll ihm an seiner Verschreibung gegenüber dem Pfalzgrafen unschädlich sein, doch mag dieser in dem Fall Gegenwehr gegen den Herrn von Lichtenberg leisten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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