Auf Grund des zwischen dem Prinzen zu Oranien und den Bevollmächtigten des Abts von Werden am 13. Mai 1650 geschlossenen Vertrags betr. die Belehnung mit der Herrschaft Friemersheim sind jetzt zu Moers erschienen Abt Heinrich und seitens des Prinzen Dr. Johann Motzfeld und Dr. Heinrich von Goor. Die Bevollmächtigten haben den Abt anstelle der zugesicherten Rekognition eine schöne Karosse samt vier Rappen mit dem dazugehörenden Sattelzeug übergeben. Als sie darauf um die Belehnung nachgesucht haben, hat der Abt dagegen die Erbpacht von 16 Maltern Weizen vom Jahr 1650 an und noch fünf Mark brabantisch gefordert unter Bezugnahme auf alle Register, Rechnungen und Lagerbücher. Er hat weiter auf die Befreiung des Portmannshofes von Steuern, die Jagd in der Herrschaft Friemersheim, die sich auf das dominium directum gründet, auf das Holzgrafenamt und das Holzgeding in der Vinne, den 4. Teil der Fährstatt zu Werthhausen, auf einen Salm von 25 Pfund jährlich von der Fischerei zu Bliesheim und Friemersheim, als Grundherr der Essenberger Broichs auf die Winnung und Werbung von den Dörfern Oestrum, Asberg, Essemer und Winkelhausen, Rekognition von Gewinn und Behandigungen, Erbpächten und Zinsen, auf Büsche und Güter, die Prinz Moritz (Mauriz) vom Karmeliterkloster zu Moers angekauft hat, auf das Hofesgericht des Sattelhofs Asterlagen und auf die Verleihung des Dechenamts, das Pachten udn Gefälle des Klosters in der ganzen Grafschaft Moers und in der Herrschaft Friemersheim einsammelt und dabei auf die Unterstützung durch die landesherrlichen Beamten angewiesen ist, Anspruch erhoben. Der Abt wird die Belehnung tun und aus der Lehnsregistratur alle Nachrichten betr. das Lehen mitteilen lassen. Die Bevollmächtigten werden ihrerseits alle Forderungen des Abts erfüllen. Der Landrentmeister des Prinzen wird sich mit dem Rentmeister des Abts verständigen. Wegen des Dechenamts sollen noch Zeugen gehört werden. - Es siegeln die Beteiligten.