Mathis Rieschass und Hans Haut, beide aus Stuttgart-Untertürkheim, wegen ungebührlicher Handlungen und Reden zu Stuttgart gef., vor Gericht gestellt, peinlich beklagt, jedoch auf ihre Bitten und die Bezahlung ihrer Gefängniskosten freigel., schwören U. Sie nehmen in diese Verschreibung den Schultheiß und die Einwohnerschaft zu Gaisburg besonders auf, indem sie versprechen, ihre etwaigen Forderungen lediglich vor dem Stadtgericht zu Stuttgart auszutragen und nicht weiter zu appellieren.