Der Mainzer Kurfürst Daniel Brendel von Homburg bekundet am 6. August 1558 zu Mainz, dass Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Klingenberg um die Ausfertigung eines Urteil gebeten haben. Das Hofgericht zu Mainz hatte im Jahr 1554, während der Herrschaft des Mainzer Kurfürsten Sebastian von Heusenstamm, über eine Klage von Schultheiß, Heimbergern und Gemeinde des Dorfs Röllfeld gegen Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Klingenberg wegen des Grasens auf Feldern in der Gemarkung Röllfeld zu Gunsten der Beklagten entschieden. Ankündigung des Hofgerichtssiegel. (fehlt). Ausgestellt im Auftrag des Erzbischofs durch den Hofgerichtsassessor Johannes Diether Weidmann