Nachdem die Gebäude des Klosters zu den Wengen bei Ulm im Zusammenhang mit der Belagerung der Stadt durch Kaiser Karl IV. und etliche Fürsten des Reichs von städtischen Bewaffneten zerstört worden sind, vergleichen sich Propst Petrus und der Konvent mit genannter Reichsstadt dahingehend, dass Bürgermeister und Rat dem Kloster als Schadenersatz die ihnen gehörenden Patronats- und Zehntrechte an der Kirche St. Barbara in Holzkirch (Lkr. UL) samt allem Zubehör übergeben und zusätzlich 500 lb h Bargeld bezahlen, die zur Errichtung neuer Klostergebäude zu verwenden sind. Vorstehende Vereinbarung wird durch Bischof Burkhard (I. von Hewen) von Konstanz und den Abt zu Kreuzlingen konfirmiert.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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