Michael Hermann zu Uttenhofen, der vor kurzem dem Junker Friedrich Schanz zu Tullau ein Viertel der sog. Lindwiese samt zugehörigen Rechten abgekauft hat, deren übrige Viertelsanteile Hans Löchner, Lienhard Küderer und Sigmund Danbach, alle zu Uttenhofen, besitzen, anerkennt, dass seine Erwerbung dem Verkäufer mit einem Schilling jährlichen Vorgeldes gültpflichtig ist, verspricht dem Schanz auch namens seiner Nachkommen und Erben stets pünktliche und vollständige Bezahlung jeweils auf Martini und bei allen künftigen Besitzwechseln ordentliche Aufgabe und Neupachtung "nach Vorgelts gewonheit vnd recht" (Handlohn: 1 Maß Wein) und räumt demselben und dessen Erben für den Fall von Versäumnissen Pfändungsrechte gegen seine Liegenschaft bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein.