Abt Romanus, Prior Adalbert, Senior Paul und der Konvent von Kloster Seeon vergleichen sich mit ihren Klosteruntertanen in den Herrschaften Rattenberg und Kufstein von Neuem bezüglich der Weinreichnisse, Neustiftanfälle, Herrensteuer, Zehnt-, Mahl- und Wiesgelder ihrer Untertanen, nachdem der am 15. Dez. 1660 geschlossene Vergleich (Urk. 840) weiter strittig geblieben war. S1: Abt Romanus v. Kloster Seeon, S2: Konvent v. Kloster Seeon

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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