Johann Kaspar von Herda zu Tauberbischofsheim, Assumstadt und Züttlingen, an den und seine Mitkonsorten nach dem Ableben seiner Schwiegermutter Anna Maria von Wichsenstein geb. von Crailsheim ihr jährliches hardheimisches Wittumsgeld von 300 Gulden zurückfiel, verschreibt an Stelle von bar zu erlegenden 1500 Gulden an die Kinder des verstorbenen Hans Friedrich Schenck von und zu Symau und Birnbaum für den Ankauf von Assumstadt und Züttlingen [auf Grund des Vergleichs vom 16. April 1623 und 22. April 1609], deren Zahlung er durch Vergleich mit seinem Schwager Heinrich Alexander Hund von Wenkheim allein übernommen hat, den genannten Kindern bzw. ihren drei Vormündern eine jährliche Gült von 75 Gulden, für die er als Unterpfand seinen vierten Teil am Dorf Züttlingen mit 84 Morgen Wald gibt. Sr.: Ausst.