Dechant, Senior und das gesamte Kapitel der Kollegiatkirche B. Mariae V. ac Ss. Philippi et Jacobi App. verpflichten sich gegenüber ihrem Propste Franz Wilhelm, Grafen zu Wartenberg, postulierten Bischof zu Osnabrück, welcher ihrer Stiftskirche große und wertvolle Reliquien geschenkt, dass sie. 1) von diesen Reliquien nicht das Geringste abgeben,. 2) dieselben alljährlich am Pfingstmontag nach Landessitte von der Kanzel aus dem Volke zeigen und erklären und am Kirchweihfeste der Stiftskirche (Sonntag in der Fronleichnamsoktav) von Priestern im Ornate bei der Prozession herumtragen lassen. 3) Die Feste der Heiligen, welche durch hervorragende Reliquien vertreten sind, feiern und zur Verehrung der kleineren Reliquien alljährlich am Sonntag innerhalb der Festaktuare ihrer Stiftspatronen St. Philipp und Jakob in Festurn ss. Reliquiarum begehen wollen. Dem Schenkgeber bleibt weitere Disposition über die geschenkten Reliquien vorbehalten.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv