Verkauf eines Geldzinses zu Treysa an Cappel durch einen dortigen Bürger
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Urk. 18, 528
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1473
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1470-1489
1473 August 19
Ausf. Perg. - RundSg. der Stadt Treysa anh., Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.298 Nr.1
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno domini 1473, feria quinta proxima post festum assumptionis gloriose Marie virginis
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Cuntze Scheffer gen. Lupolt, Bürger zu Treysa, und seine Ehefrau Barbara bekunden für sich und ihre Erben, daß sie einträchtig und mit gutem Willen den geistlichen Herren des Stifts Cappel und ihren Nachkommen in ihr Wochenamt 1 fl. jährlichen Zinses aus ihren Besitzungen zu Treysa, einer Wiese und einem Acker (a), für bezahlte 15 Rhein. fl. verkauft haben. Die Verkäufer sagen das Stift der Bezahlung ledig und los und versprechen, den genannten fl. jedes Jahr zu Michaelis ohne Hindernis zu zahlen. Sie leisten Verzicht und geben das Währschaftsversprechen. Den Verkäufern steht im Schadensfall oder bei Verzug das Pfändungsrecht zu. Wiederkauf ist gegen Vorlage der Kaufsumme möglich.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Um 1525) Item han wyr virkofft die vnderpande yn dyssem bryff, so wyr daryn gewyst worden myt recht, bnd woln dysse bryffe behalden zco eyme bekentenisse ab ys noyt were. Vnd solch recht vynt men zco Treyse yn dem gerycht boche.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Stadt Treysa auf Bitte der Verkäufer
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.277
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Cuntze Scheffer gen. Lupolt, Bürger zu Treysa, und seine Ehefrau Barbara bekunden für sich und ihre Erben, daß sie einträchtig und mit gutem Willen den geistlichen Herren des Stifts Cappel und ihren Nachkommen in ihr Wochenamt 1 fl. jährlichen Zinses aus ihren Besitzungen zu Treysa, einer Wiese und einem Acker (a), für bezahlte 15 Rhein. fl. verkauft haben. Die Verkäufer sagen das Stift der Bezahlung ledig und los und versprechen, den genannten fl. jedes Jahr zu Michaelis ohne Hindernis zu zahlen. Sie leisten Verzicht und geben das Währschaftsversprechen. Den Verkäufern steht im Schadensfall oder bei Verzug das Pfändungsrecht zu. Wiederkauf ist gegen Vorlage der Kaufsumme möglich.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Um 1525) Item han wyr virkofft die vnderpande yn dyssem bryff, so wyr daryn gewyst worden myt recht, bnd woln dysse bryffe behalden zco eyme bekentenisse ab ys noyt were. Vnd solch recht vynt men zco Treyse yn dem gerycht boche.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Stadt Treysa auf Bitte der Verkäufer
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.277
(a) ... vsz vnd von vnser wisszin zcusschen der Santgasszen vnd der Gansauwe gelegen vnd vsz vnserme ackir vor deme Steynthore zcusschen der strassze vnd Lodewig Groszmanne vffe den garten bii der Steynkuthin gelegen ...
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ